Staatliche Förderung
Björn Geider Sicherheitstechnik - Tischlermeister spezialisiert auf mechanische Sicherungstechnik und Einbruchschutz
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Staatliche Förderung

Förderung der KfW - Einbruchschutz-Förderung

Die KfW bietet für Eigentümer und Mieter von Wohngebäuden zinsgünstige Kredite und Zuschüsse aus den Förderprogrammen „Altersgerecht Umbauen – Kredit (159)“ und „Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss (455)“ an.

Förderfähige Einbruchschutzmaßnahmen

  • Haus- und Wohneingangstüren der Widerstandsklasse RC 2, DIN EN 1627, oder besser
    (max. U-Wert = 1,3 W/m2K, wenn Tür in thermischer Gebäudehülle eingebunden)

Zuschuss

Bei „Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz“ beträgt der Zuschusssatz 20 % der förderfähigen Investitionskosten pro Antrag. Übersteigen die förderfähigen Investitionskosten 1.000,- €, fördert die KfW die ersten 1.000,.- € mit 20 % und die restlichen förderfähigen Investitionskosten mit 10 %. Einen Antrag können Sie stellen, wenn Sie mindestens 500,- € investieren.

Zuschuss in Kombination mit barrierereduzierenden Maßnahmen (Kombi-Antrag)

Für Einzelmaßnahmen beträgt die Höhe des Zuschusses 10 %der förderfähigen Kosten (max. 5.000,- € pro Wohneinheit). Für den Standard „Altersgerechtes Haus“ beträgt die Höhe des Zuschusses 12,5% der förderfähigen Kosten (max. 6.250,- € pro Wohneinheit). Zuschussbeträge unter 200,- € werden nicht ausgezahlt.

Kredit

Die ab den 19.11.2015 verbesserte Förderung zum Thema „Einbruchschutz“ wird in der Kreditvariante zum 01.04.2016 umgesetzt und kann auch erst ab 01.04.2016 beantragt werden.

Ansprechpartner – Zuschuss

Ansprechpartner ist das KfW-Infocenter, erreichbar unter der Telefonnummer 0800 53 99 002 (kostenfrei).

Ansprechpartner – Kredit

Persönliche Beratung bieten die Finanzierungspartner der KfW. Dies ist in vielen Fällen Ihre Hausbank.

Weitere Informationen

Einbruchschutz Zuschuss – Infoseite der KfW

Förderung der KfW - Energieeffizient Sanieren

Die KfW bietet für Eigentümer und Mieter von Wohngebäuden zinsgünstige Kredite und Zuschüsse aus den Förderprogrammen „Energieeffizient Sanieren – Kredit (151, 152)“ und „Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss (430)“ an.

In Kombination mit Energieeffizienz förderfähige Einbruchschutzmaßnahmen

Für das Programm „Energieeffizient Sanieren“ gelten technische Mindestanforderungen (wie die Einhaltung maximale u-Werte) und Förderbedingungen (wie die Beauftragung eines Sachverständigen), die auch bei Einbruchschutzmaßnahmen eingehalten werden müssen.

Zuschuss

Die Höhe des Zuschusses beträgt für Einzelmaßnahmen 10% der förderfähigen Kosten (max. 5.000,- € pro Wohneinheit) und für KfW-Effizienzhäuser bis zu 30% der förderfähigen Kosten (max. 30.000,- € pro Wohneinheit). Zuschussbeträge unter 300,- € werden nicht ausgezahlt.

Kredit

Die Kredithöhe beträgt für Einzelmaßnahmen bis zu 50.000,- € pro Wohneinheit  und für KfW-Effizienzhäuser bis zu 100.000.- € pro Wohneinheit.

Ansprechpartner – Zuschuss

Ansprechpartner ist das KfW-Infocenter, erreichbar unter der Telefonnummer 0800 53 99 002 (kostenfrei).

Ansprechpartner – Kredit

Persönliche Beratung bieten die Finanzierungspartner der KfW. Dies ist in vielen Fällen Ihre Hausbank.

Weitere Informationen

Einbruchschutz Zuschuss – Infoseite der KfW

Einbruchschutz Kredit- Infoseite der KfW

Bank-Darlehen

Ob bei Neubauten oder im Fall von Modernisierung und Umbau können Banken und Bausparkassen bei der Finanzierung unterstützen. Hier lohnt sich der Vergleich verschiedener Angebote, um die passenden Konditionen zu finden. Im Bereich von Modernisierung und Renovierung bieten Finanzdienstleister z. B. Kredite ohne grundbuchliche Absicherung und konstante Raten bis zur vollständigen Rückzahlung.

Steuerbonus für Handwerkerleistungen

Wer in seiner Wohnung oder seinem Haus

  • Erhaltungsmaßnahmen,
  • Modernisierungsmaßnahmen oder
  • Renovierungsmaßnahmen
  • von einem Handwerker

durchführen lässt, kann einen Steuerbonus (§ 35 a EStG) für die in Rechnung gestellten Arbeitskosten erhalten. Die Entscheidung darüber trifft das zuständige Finanzamt im Rahmen der jährlichen Einkommenssteuerklärung.

Unser Tipp

Achten Sie darauf, dass in Ihren Handwerkerrechnungen die Arbeitskosten separat ausgewiesen sind, die Mehrwertsteuer angegeben ist und der Betrag auf das Konto des Handwerksbetriebs überwiesen wurde. Reichen Sie die Rechnung(en) mit der Steuererklärung beim Finanzamt ein.

Quelle: www.zuhause-sicher.de – Alle Angaben ohne Gewähr